Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die in Deutschland rechtswirkenden gesetzlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB), sowie etwaige anlehnende Rechtsgrundlagen. Daher sind übliche, separate und ausführliche ausgehändigte AGBs zwingend nicht notwendig.

Nachfolgend werden Geschäftliche Bedingungen und Geschäftsabläufe erläutert.

Vertragsgegenstand
1.) Dieser Vertragsgegenstand wird mit der Akzeptanz des Angebotes rechtswirksam bindend und befindet sich im Anhang der zugesendeten E-Mail, sowie ebenfalls unter http://www.zanchoc.de/agb/ abzurufen.

2.a.) Die hier in dem Angebot aufgelisteten Positionen (Dienstleistungen) sind Grundlage für die Auftragsbestätigung (AB) und/oder, wenn keine AB erfolgt, für den hier drauf schriftlich erteilten Auftrag und/oder durch die darauf resultierende Kommunikation zwischen den Parteien, die die Akzeptanz gleichstellen.

2.b.) Werden Entwürfe vor der Auftragsbestätigung bzw. der Auftragserteilung von der Firma ZanChoc für den anfragenden Kunden durchgeführt, um die Realisierung der Anforderung der Dienstleistung und der Machbarkeitsdarstellung zu demonstrieren, werden diese Leistungen, auch wenn kein Auftrag über den gesamten und/oder dem Teilangebot erfolgt, in Rechnung gestellt. Hierbei nimmt sich ZanChoc die Freiheit die Aufwendungen anhand von technischer Meisterberatung, geistige Ideenfindung und als Vorarbeit für etwaige andere technische und/oder gestalterische und/oder konkurrierende Büros gesondert zu bewerten und abzurechnen.

2.c.) erfolgt angrenzend an Punkt Nummer 2.b. nach der Entwurfspräsentation die Auftragserteilung, entfällt Punkt 2.b.

3.) Werden nur Teilpositionen beauftragt, müssen diese schriftlich mitgeteilt werden.

4.a.) Bei einer Akzeptanz des Angebotes, der gesamten hier im Angebot aufgelisteten Dienstleistungen, wird die Angebotssumme und/oder der Teilpositionssumme selbst bei teils durchgeführter Dienstleistung, wenn der Auftrag durch diverse Gründe stillsteht (auf Eis gelegte Aufträge), binnen einen Monat nach der ersten fertiggestellten und durchgeführten Dienstleistung, sowie Abgabe der digitalen Daten, z.B. Vorentwürfe, Entwürfe etc. und/oder Zusendung des Produktes, der Komponenten und/oder Dokumente in Papier oder digitaler
Form, Fotos, Bilder, Videos u.dgl. fällig.

4.b.) Musterentwürfe, für z.B. Drittkunden Präsentationen oder, wenn nichts anderes vereinbart, für die eigene Präsentation, werden genauso behandelt wie Punkt 4.a. Wird im laufenden Auftragsprozess Musterentwürfe gesondert schriftlich oder mündlich vereinbart, werden diese in derselben Grundlage oder wie im Punkt Nummer 2.b. in Angrenzung mit Punkt 2.c. behandeln. Dies verhindert im Allgemeinen einen Missbrauch der Dienstleistung.

5.) Werden im laufenden Auftrag durch Treu und Glauben und mit den Absichten der guten Sitten interne Lieferanten und/oder Produktionsstellen, dem eigenen Netzwerk, mit Beachtung der Datenschutzrichtlinien, an den Kunden weitergegeben und es erfolgt dadurch nur wie im Punkt 4.a erwähnte Teil Dienstleistung des akzeptierten Gesamtangebotes oder wie Punkt 4.b der Musterentwürfe und es resultiert keinerlei weitere Kommunikation zwischen den Parteien, behält sich ZanChoc dieses Recht vor, dieses Verhalten als technische Meisterberatung, geistige Ideenfindung und als Vorarbeit für etwaige andere technische und/oder gestalterische und/oder konkurrierende Büros gesondert und nach der Art der publizierten, weitergereichten Stelle (Eigenes Netzwerk-, Lieferanten-, Produktionsstellen usw.) abzurechnen. Die Honorierung wird gesondert im laufenden Auftragsprozess und/oder wie im Fall des Punkt 4.a und 4.b schriftlich bekannt gegeben. In diesem Fall wird die Gesamtsumme des akzeptierten Angebotes zusätzlich ebenfalls fällig.

6.) Die Erwähnung des Honorars wie im Punkt Nummer 2.b. und Punkt Nummer 5 ist wie folgt aufgesetzt: Meisterleistungen werden mit einem Stundensatz von 80 € zuzüglich der gesetzlich festgesetzten MwSt festgesetzt. Bei Fahrtkosten sind 0,30 € pro gefahrene Kilometer angesetzt und mit einem Stundensatz von 35 € zu honorieren.

Produktbeschreibung
ZanChoc, konstruiert und designt kundenspezifische individuelle Schokoladenformen, Schokoladenpralinen mit Logo (Bild-, und/oder Schriftmarke) und/oder Standardmotive in allen geometrischen Formen mit oder ohne Logo. Das Unternehmen ZanChoc ist ebenfalls der Inverkehrbringer für die angebotene/verkaufte Schokolade bzw. das Gießen der individuellen Schokolade zuständig. Das Schokoladegießen erfolgt mittels handwerklicher Meisterarbeiten die sich von Vorgehensweise der industriellen Schokoladenherstellung abgrenzt.
In diesem Zusammenhang können visuelle Merkmale und/oder leichte Luftblasen und/oder leicht unterschiedliche Tafeldicken (Abweichung der Grammzahl) bei der Auslieferung entstehen. Diese Aspekte kommen durch die handwerkliche Zubereitung, sowie wegen der Manufaktur, der Individualität der Fertigung zustande. Daher ist das Firmenkonzept Schokoladenformunikate zu kreieren. Das dabei die zuvor erwähnten Merkmale an der Ware entstehen können ist denkbar und ist dadurch in keiner Weise mangelhaft. Beanstandungen und Reklamationen, Nacherfüllung dieser Art sind nicht rechtswirksam.

Zahlungsbedingungen
Neukunde:
Bei Neukunden ohne Kundennummer ist die Zahlungsbedingung Vorkasse, netto und zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer bei Bestellung zu entrichten. Nach Erhalt der vollständigen Zahlung beginnt der Auftrag, selbst bei zuvor erteilter Auftragsbestätigung.

Bestandskunden:
Bei Bestandskunden mit einer Kundennummer ist es denkbar die Zahlungsbedingung als Rechnung, netto und zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer zu vereinbaren. Hierbei behält sich ZanChoc das hausinterne Recht vor, die Zahlungsbedingungen, je nach Wirtschaftslage frei zu bestimmen.

Preise
Die in der Homepage hinterlegten Preise, Preisstaffelungen sind Richtlinien und können sich je nach Aufwand und durch das zu umsetzende Motiv und/oder durch die gewünschte Verpackung ändern.

Bei einer Preisänderung durch die zuvor erwähnten Aspekte, wird ZanChoc durch
Kundenkontakt die Änderungsschwelle des Preises erläutern und bekannt geben.
Bei individuellen Formen, Freiformen erfolgt ein von der Homepage abgrenzendes

Angebot
an den potentiellen Käufer. Alle Preise gelten inklusive Verpackung und inklusive Versand, sowie zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer.

Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen sind an die Kommunikation zwischen dem Käufer und der Firma ZanChoc in mündlicher und/oder schriftlicher Form gebunden. Die im Internetauftritt hinterlegte Lieferzeit sind Richtlinien und können sich, wie nachfolgend beschrieben, und ebenfalls nach der kommunikativen Absprache mit dem Käufers verändern. In der meteorologischen Zeitrechnung der Sommerperiode von 01.Juni bis zum 31.August und abgrenzend zu dieser kalendarischen Zeitperiode mit Klimatemperaturen von und über 20 C° werden die Schokoladen ausschließlich mittels eines Kühltransporter geliefert. Diese Kosten werden im Angebot und/oder im Internetauftritt gesondert und als zzgl. Zahlung vereinbart. Daher kann sich die Lieferung anhand der Klimatemperaturen Zeit versetzt verschieben. Diese Verzögerung ist dem Lieferverzug nicht gleichgestellt.
Die Recherche des Klimas wird mittels herkömmlicher meteorologischer Berichte analysiert und entschieden.

Verpackung
Als Standard Verpackung werden Kissenschachteln aus Naturkarton, sowie die
Schokoladentafeln selbst in OOP-Beutel versiegelt angeboten. Die Inhaltsstoffe der jeweiligen Schokoladensorte mit Anmerkung zu Allergikern sind durch ein Etikett beschrieben. Bei individuellen gewünschten Verpackungen des Käufers mit eigenem Logo und/oder ähnliche Aufschriften, Farben, Gestaltung der Verpackung, werden gesondert und als zuzügliche Zahlungen vereinbart. Hierbei nimm ZanChoc keine Gewähr über die Verpackung und über die Umsetzung dieser Verpackung. Daher sind Beanstandungen und Reklamationen, Nacherfüllung nicht rechtswirksam.